Das Berufsbildungsgesetz wurde geändert. Bundeseinheitlich gibt es ab 2026 höherqualifizierende Berufsbildungsmöglichkeiten. Die Prüfungen verbleiben bei den Kammern in den jeweiligen Bundesländern. Ab November 2025 in Vorbereitung auf die Prüfung der Westfälischen Notarkammer im Juni 2027 bietet die Akademie für Notarfachkräfte den Studiengang zum Bachelor Professional im Notariat an. In der Fortbildungsprüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Jährlich ist die Zahl der Studienplätze auf 25 begrenzt.
Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang vorzusehen:
1. der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
2. das Zeugnis der vollständigen Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für die Ausübung eines Ausbildungsberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 6 oder
3. ein Abschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe (Geprüfter Berufsspezialist im Notariat) oder
3. eine Sonderzulassung durch die Westfälische Notarkammer.
Als Nachweis zu Ziff. 2 wird bei der Zulassung zur Prüfung ein Zeugnis des Arbeitgebers verlangt, dass nach der bestandenen Prüfung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten mindestens 5 Berufsjahre überwiegend im Notariat (2/3) gearbeitet wurde.
Zusätzliche Voraussetzung ist, dass für die Zulassung nachgewiesen wird, dass der Wohnort oder die Arbeitsstätte im Bezirk der Westfälischen Notarkammer liegt.
Alles Weitere wird die Fortbildungsordnung der Westfälischen Notarkammer regeln. Diese wird voraussichtlich dieses Jahr erlassen und hier veröffentlicht.
Hier finden Sie die Studieninhalte im Überblick. Für Detailinformationen klicken Sie auf einen Eintrag:
Liegenschaftsrecht
Grundstückskaufverträge
Überlassungs- und Übergabeverträge
Wohnungs- und Teileigentumsrecht
Erbbaurecht
Grundpfandrechte
Dienstbarkeiten
Erbrechtliche Verfahren
Letztwillige Verfügungen
Erb- und Pflichtteilsverzicht
Erbrechtliche Geschäfte
Erbscheinsantrag
Erbschaftsausschlagung
Familienrechtliche Verfahren
Eheverträge
Sonstige familienrechtliche Vereinbarungen
Scheidungsfolgevereinbarung
Kurzübersicht Abrechnung Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung
Familienrechtliche Erklärungen
Vaterschaftsanerkennung
Annahme als Kind
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrechtliche Verträge
Gesellschaftsrechtliche Beschlüsse
Registeranmeldungen
Beispielfälle
Gründung GmbH/UG (haftungsbeschränkt)
Beschlüsse von Gesellschaften
Kommanditgesellschaft
Erstanmeldung OHG/eGbR
Erstanmeldung Verein
Erstanmeldung Partnerschaftsgesellschaft:
Geschäftsanteilsveräußerung
Umwandlungsrecht
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Vollmachten und Zustimmungen
Kostenberechnungen bei sonstigen Geschäften (Hauptabschnitt 5 des Kostenverzeichnisses)
Unterschrifts- und Abschriftenbeglaubigungen
Bescheinigungen
KV-Nr. 25200 – Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 BNotO
KV-Nr. 25200 - Rangbescheinigung
KV-Nr. 25207 und 25208 – Erwirkung Apostille / Legalisation
KV-Nr. 25209 – Einsicht in das Grundbuch, öffentliche Register und Mitteilung des Inhalts
KV-Nr. 25210, 25211, 25212, 25213 Ausdrucke oder elektronische Übermittlung einer Datei bei Grundbucheinsicht 201
KV-Nr. 25214 – Bescheinigung nach § 21 Abs. 3 BnotO
Zusatzgebühren
Unzeitgebühr KV-Nr. 26000
Fremde Sprache – KV-Nr. 26001
Auswärtsgebühr KV-Nrn. 26002 und 26003
Auslagen
Dokumentenpauschale – KV-Nrn. 32000, 32001 und 32002
Post und Telekommunikationsdienstleistungen – KV-Nrn. 32004 und 32005
Auslagen für Geschäftsreisen (Reisekosten) – KV-Nrn. 32006 bis 32009
Dolmetscher – KV-Nr. 32010
Abrufgebühren – KV-Nr. 32011
Haftpflichtversicherung – KV-Nr. 32012 und 32013
Umsatzsteuer – KV-Nr. 32014
Sonstige Aufwendungen – KV-Nr. 32015
Beurkundung oder Signaturbeglaubigung mittels Videokommunikation – KV-Nr. 32016
In diesem Kurs werden die Grundlagen für die Kompetenz zum Einsatz Künstlicher Intelligenz vertieft. Der Kurs setzt einen grundlagenkurs in KI-Kompetenz voraus.
Art. 4 KI-VO regel hierzu:
Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
Legal Tech im Notariat: Was wirklich hilft:
Der Fokus wird auf praktische Tools, Abläufe, Projektmanagement & Mindsets gelegt.
Das moderne Notariat verlangt von einem Bachelor Führungsverantwortung. In dieser Kurseinheit werdne praxisnah und alltagstauglich Impulse gesetzt.
Digitale Effizienz für Notare. Werden Sie mit NOTARIUS selbst zum Gestalter der Digitalisierung. Wir haben uns bewusst für die Schulung auf diese moderne und inovative Notarsoftware der Potsdam Legal Tech GmbH entschieden. Warum? Das erfahren Sie hier https://notarius.legal/. NOTARIUS ist eine moderne Cloud-Software, die nicht mehr auf jedem Rechner im Notariat installiert werden muss. Gerade auch für den Aufbau eines neuen Notariates die ideale Lösung.
Notare, Richter, Rechtspfleger, Rechts- und Fachanwälte, Notarfachwirte und Bürovorsteher werden Ihnen die für die Prüfung vor der Westfälischen Notarkammer erforderlichen Lehrinhalte in Theorie und Praxis vermitteln.
Als Unterrichtsmaterial werden von den Dozenten ausführliche Skripte im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Die Skripte sind im Studienpreis enthalten. Zusätzlich stellen die Dozenten noch weiteres Studienmaterial zur Verfügung.
Das Studienziel ist das Bestehen der Prüfung zum "Bachelor Professionell im Notariat“ gemäß der Fortbildungsordnung der Westfälischen Notarkammer Hamm. Die Prüfungen werden von der Notarkammer in der Regel im Juni eines Jahres abgenommen, erstmalig 6/2027 (Klausuren vor den Sommerferien NRW, Mündliche Prüfung nach den Sommerferien). Die Termine gibt die Notarkammer in Abstimmung mit der Akademie bekannt.
Die Dauer des Studiums beträgt ca. anderthalb Jahre. Im Anschluss an das Studium folgt die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Westfälischen Notarkammer Hamm.
Studienorte sind im jährlichen Wechsel Hamm und Münster. Die Vorlesungen sind ein Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltungen. Näheres ist dem Studienplan zu entnehmen.
Das Studium beginnt nach den Herbstferien NRW (Oktober/November). Unterrichtstag und -zeit ist Samstag von 9:00 – ca 16:30 Uhr. In Absprache mit dem Dozenten kann eine Onlinevorlesung gesplittet werden ( FR 15:30 Uhr - ca. 18:00 Uhr; Samstags von 9:00 Uhr - ca. 14:00 Uhr) Die Ferienzeiten NRW und freie Wochenenden sowie Brückentage werden bestmöglich berücksichtigt.
Die Studiengebühren betragen 2.970,00 €, zahlbar in 3 Teilbeträgen je 990,00 €. Die Fälligkeit der Teilbeträge wird auf die Dauer des Studiengangs verteilt. Je Kalenderjahr sind max. 2 Teilbeträge zu zahlen.
Für alle, die sich heute neue Chancen im Job sichern möchten, wird Weiterbildung immer wichtiger. Die Bundesregierung hat dies erkannt und unterstützt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit finanziellen Beihilfen. Klären Sie mit ihrem örtlichen Anbieter/Aussteller von Bildungsschecks, ob dieser bewilligt wird.
Auch der Staat beteiligt sich an Ihrer Weiterbildung. Denn Sie können Ausgaben für eine beruflich bedingte Fortbildung jetzt in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Wenn Sie Arbeitnehmer/in sind, machen Sie die Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend.
Sprechen Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Fördermöglichkeiten.
Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular für den Studienort Hamm 2025-2027.