Die Fortbildungsmaßnahme “Notarfachwirtstudium mit Kammerabschluss” an unserer Akademie für Notarfachwirte ermöglicht Ihnen – natürlich bei erfolgreichen Abschluss des Studiengangs – den Titel “Notarfachwirt” oder “Notarfachwirtin” zu tragen.
Hier finden Sie die Studieninhalte im Überblick. Für Detailinformationen klicken Sie auf einen Eintrag:
Notare, Richter, Rechtspfleger, Rechts- und Fachanwälte, Notarfachwirte und Bürovorsteher werden Ihnen die für die Prüfung vor der Westfälischen Notarkammer erforderlichen Lehrinhalte in Theorie und Praxis vermitteln.
Neben den erforderlichen Gesetzestexten werden Ihnen als Unterrichtsmaterial von den einzelnen Dozenten ausführliche Skripte im als Datei im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Die Skripte sind im Studienpreis enthalten. Zusätzlich stellen die Dozenten noch weiteres Studienmaterial zur Verfügung.
Das Studienziel ist die Prüfung zum „geprüften Notarfachwirt/zur geprüften Notarfachwirtin in der Notarkanzlei“ gemäß der Prüfungsordnung der Westfälischen Notarkammer Hamm. Die Prüfungen werden von der Notarkammer in der Regel Mitte eines Jahresabgenommen (Klausuren vor den Sommerferien NRW, Ergänzungs- und mündliche Prüfung nach den Sommerferien. Die Termine gibt die Notarkammer in Abstimmung mit der Akademie bekannt.
Die Dauer des Studiums beträgt je nach Studienort ca. anderthalb Jahre. Im Anschluss an das Studium folgt die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Westfälischen Notarkammer Hamm.
Studienorte sind Hamm und Herten sowie Münster und Hagen. Die Vorlesungen finden in der Regel in Präsenz statt, vereinzelt online. Näheres ist dem Studienplan zu entnehmen.
Das Studium beginnt je nach Standort im Februar (Herten oder Hagen) oder Oktober (Münster oder Hamm) eines Jahres. Unterrichtstag und -zeit ist Samstag von 9:00 – 17:00 Uhr. Die Ferienzeiten NRW und freie Wochenenden sowie Brückentage werden bestmöglich berücksichtigt.
Die Studiengebühren betragen 2.850,00 €, zahlbar in 3 Teilbeträgen je 950,00 €. Die Fälligkeit der Teilbeträge wird auf die Dauer des Studiengangs verteilt. Je Kalenderjahr sind max. 2 Teilbeträge zu zahlen.
Für alle, die sich heute neue Chancen im Job sichern möchten, wird Weiterbildung immer wichtiger. Die Bundesregierung hat dies erkannt und unterstützt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit finanziellen Beihilfen. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten die Sie bei der Teilnahme an einem unserer Angebote in Anspruch nehmen können sind folgende:
Auch der Staat beteiligt sich an Ihrer Weiterbildung. Denn Sie können Ausgaben für eine beruflich bedingte Fortbildung jetzt in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Wenn Sie Arbeitnehmer/in sind, machen Sie die Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend.
Sprechen Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Fördermöglichkeiten.
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie ab sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit diesem unterstützt das Land NRW eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, bis maximal 500,00 € pro Bildungsscheck. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular für den Studienort Münster 2024 - 2026.
Neuer Studiengang - Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular für das Studium Notarfachwirt/in Online - Studienbeginn 07.12.2024 - Teilnehmer/Innen mit Wohnsitz/Arbeitsstätte außerhalb des Bezirks der Notarkammer sind ebenfalls herzlich willkommen.